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Allgemeine Geschäftsbedingungen der e-lita GmbH (AGB)
Stand 01.01.2010 |
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Wir weisen darauf hin, dass die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der e-lita GmbH dauerhaft im Internet verfügbar ist. Es besteht außerdem jederzeit die Möglichkeit, die AGB mit Hilfe der allgemeinen Browser-Funktionen auszudrucken oder auf die eigene Festplatte oder ein anderes Speichermedium zu kopieren. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme, zum Ausdruck und zum Kopieren dieser AGB aufgefordert.
1. Vertragspartner
(1) Vertragspartner des Kunden ist die e-lita GmbH, Degerstraße 44, 40235 Düsseldorf.
2. Allgemeines
(1) Die e-lita GmbH bietet für ihre Business-to-Business-Kunden des Netzwerkes Beratungen, Services und Dienste im Marketing und PR. Im Bereich Business-to-Private versteht sich der Business-Club innovativ.in als Kommunikations-Plattform zwischen Firmen, Kunden und Experten.
(2) Diese AGB gelten für Kaufleute. Sofern sich ein Nichtkaufmann bei der e-lita GmbH registrieren läßt, erkennt er die vorliegenden AGB an. Die Vereinbarungen zwischen der e-lita GmbH und den Nutzern richtet sich nach den folgenden Regelungen.
3. Business-Club Partner
(1) Kunden, die gegen eine Jahresgebühr von 500,00 Euro + MwSt. Partner des Business-Clubs Partner sind, erhalten folgende Leistungen:
Wir unterstützen Sie mit professionellen Lösungen für Ihr Business, sind Ihr Ansprechpartner und Ideengeber, vernetzen und verbinden die Partner und empfehlen Sie weiter.
Ihr Firmen-Profil
Wir setzen Sie mit Ihrem Firmen-Profil, Foto, Logo und Kontaktdaten auf unserer Website online.
Veranstaltungen
Sie erhalten persönliche Einladungen zu allen Business-Treffen, zu unseren Seminaren und Workshops, zu Podiumsdiskussionen und „innovativ. in“ Veranstaltungen. Sofern nicht anders angegeben, entfällt die Teilnahmegebühr für die Partner des Business-Clubs.
Berichterstattung, Termine
Wir setzen für Sie Termine, Artikel oder Berichte online und featuren Sie auf unserer Website oder in unserem Newsletter. Jeder Partner kann im innovativ.in Blog unbegrenzt eigene Beiträge veröffentlichen.
Firmenpräsentation
Sie präsentieren Ihre Firma bei einer unserer Veranstaltungen.
Erfolgsteams
Sie nutzen die Erfahrungen der Partner und arbeiten in einem Erfolgsteam an neuen Ideen für Ihr Business. Die Garage ist für Sie kostenlos und wird professionell moderiert.
Außerdem sichert die e-lita GmbH dem Vertragspartner die Vernetzung mit allen Partnern und Kunden zu.
(2) Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in dem Business-Club innovativ.in ist unbefristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Dauer von einem Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Eine Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail oder Brief) und muss vor Ablauf der Frist bei der e-lita GmbH eingehen.
Der Vertrag kann von beiden Partnern jederzeit ohne Nennung von Gründen gekündigt werden. Geschieht das in den ersten drei Monaten des 1. Vertragsjahres, erstattet die e-lita GmbH die Hälfte des Beitrages zurück.
(3) Die Datenschutzerklärung der e-lita GmbH, die von jeder Webseite der innovativ-in.de aufgerufen werden kann, ist elementarer Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der e-lita GmbH.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die e-lita GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist unter der Nr. HRB38043 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Elita Wiegand.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
6. Haftung
(1) Die Haftung der e-lita GmbH für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf die Höhe der vom Verkäufer (z.B. Seminaranbietern) geschuldeten Vergütung sowie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
(2) Im übrigen haftet die e-lita GmbH unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertretung und Leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet die e-lita GmbH nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die e-lita GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht gilt die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend.
(4) Eine Haftung der e-lita GmbH für Datenverlust wird auf den typischen Widerherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§14 ProdHG).
(6) Die e-lita GmbH haftet nicht für die Kreditwürdigkeit von Nutzern und Netzwerkpartnern.
(7) Die e-lita GmbH haftet weder für sachliche noch für rechnerische Richtigkeit der von Netzwerkpartnern eingestellten Angebote.
(8) Die Nutzer sind gegenüber der e-lita GmbH für alle Schäden haftbar, die die e-lita GmbH durch eine Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erleidet. Die Nutzer sind verpflichtet, die e-lita GmbH für sämtliche Schäden freizustellen, die der e-lita GmbH durch fehlerhafte oder virenbehaftete Daten der Nutzer entstehen, z.B. bei Nutzung der E-Mail-Listen.
7. Vergütung und Entgelte
(1) Der Leistungsumfang der angebotenen Dienstleistungen sowie die Höhe der entsprechenden Entgelte und deren Zahlungsweise ergibt sich aus den Information auf der Seite www.innovativ-in.de der e-lita GmbH in Verbindung mit den jeweiligen Vertragsgegenständen. Die von der e-lita GmbH abgegebenen Preise und Entgelte im Business-to-Business-Bereich sind Netto-Preise und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Diese Regelung gilt nicht zwingend für sämtliche Preisangaben der Nutzer untereinander bzw. für Angebote der Business-Club Partner, die über die Seiten der e-lita GmbH angeboten werden.
8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1)Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der e-lita GmbH unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort des Vertrages ist Düsseldorf.
(2) Die Regelungen der E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft bzw. des diese umsetzenden deutschen Rechts über die Informationspflichten und über den Vertragsabschluß gelten wegen des Business-to-Business-Charakters der auf den Internetseiten der e-lita GmbH angebotenen Services und Dienstleistungen nicht.
(3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Düsseldorf, sofern für die Klage kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Die e-lita GmbH ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
(4) Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.
10. Individualabreden und Vertragsänderungen
(1) Individualabreden, Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern sich nicht aus diesen AGB etwas anderes ergibt.
11. Änderungen der AGB
(1) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der e-lita GmbH werden dem Kunden mindestens sieben Tage vor Inkrafttreten in der Regel per E-Mail und nur im Ausnahmefall postalisch mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Bekanntgabe der Änderungen, so gelten diese als angenommen und werden wirksamer Vertragsbestandteil. Die e-lita GmbH verpflichtet sich, den Kunden bei Mitteilung neugefaßter AGB noch einmal besonders auf diese Rechtsfolge hinzuweisen.
12. Abweichende AGB / Salvatorische Klausel
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der e-lita GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen von Kunden erkennt die e-lita GmbH nicht an, es sei denn, die e-lita GmbH hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbart wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen. |
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